Heutzutage gibt es nur noch wenige Mietwohnungen, in denen Teppichboden verlegt ist. Vermieter verlegen in ihren Mietobjekten bevor sie diese vermieten Fußbodenbeläge, die pflegeleicht sind. Dazu gehören der PVC-Boden, Laminat oder Fliesen. Diese lassen sich leicht reinigen und Flecken sind schnell entfernt. Bei Teppichböden ist das nicht so einfach. Der Vermieter fährt am besten mit Bodenbelägen in einer neutralen Farbe, die zu allen Möbeln passen, auch die Qualität sollte eine Rolle spielen, damit der Bodenbelag langlebig ist. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, alle paar Jahre den Bodenbelag in den Mietwohnungen erneuern zu lassen. Zahlreiche Vermieter machen dies jedoch, da die Wohnung so optisch aufgewertet werden und die Neuvermietung der Wohnung einfacher ist. Der Vermieter kann sich aber auch beim Erneuern des Bodenbelags mit dem Mieter absprechen, wenn dieser gerne eine andere Farbe oder eine Art von PVC Boden haben möchten. Besonders beliebt sind PVC Fliesen, genauer gesagt Klickfliesen, da diese zahlreiche Vorteile für den Vermieter und Mieter bieten. Benötigen Sie diesbezüglich Unterstützung oder haben Fragen zu einem hochwertigen PVC Bodenbelag, so können Sie sich an das Unternehmen Schaub und Sohn wenden.
Der Bodenbelag in Mietwohnungen sollte pflegeleicht und robust sein
Der Bodenbelag, den der Vermieter wählt, sollte einer sein, der sich leicht verlegen lässt. Möchte der Mieter während er die Mietwohnung bewohnt, einen anderen Bodenbelag verlegen, lässt sich der vorhandene leicht entfernen und wird nicht beschädigt, dies ist gerade bei PVC Boden der Fall. Zieht der Mieter aus der Wohnung aus, muss er den vom Vermieter verlegten Bodenbelag wieder verlegen, was bei PVC Boden besonders einfach ist. Verpflichtet ist der Vermieter nicht, eine Wohnung mit einem Bodenbelag zu vermieten. Manche vermieten ihre Mietwohnungen auch ohne diesen, da Mieter auch gerne die Bodenbeläge nach ihrem eigenen Geschmack auslegen möchten. So spart sich der Vermieter das Verlegen des Bodens, der dann eventuell durch den Mieter entfernt wird und eventuell Beschädigungen aufweisen kann. Wichtig ist, was im Mietvertrag zum Thema Bodenbelag angegeben ist. Dies kann unterschiedlich gestaltet sein. Der Mietvertrag sollte genau durchgelesen werden, damit es nicht nach Unterschrift und Einzug des Mieters zum Streit zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt. Beispielsweise wegen des Bodenbelags.
Neuer Bodenbelag bei Einzug
Stattet ein Vermieter seine Mietwohnung mit einem PVC Boden aus, ist er dazu verpflichtet diesen zu erneuern, wenn dieser schäbig aussieht, bzw. verschlissen ist. Festgelegt ist das im BGB § 535 Absatz 1. Der Vermieter muss die Mietsache in dem Zustand erhalten, dass sie laut Vertrag genutzt werden kann. Es gibt Vermieter, die versuchen auf die Mieter die Kosten umzulegen, indem sie aus der Verlegung eine Schönheitsreparatur machen. Das dürfen sie nicht. Neu verlegte Fußbodenbeläge fallen nicht in den Bereich der Schönheitsreparaturen, bezogen auf das Mietrecht. Solche im Vertrag stehenden Klauseln sind nicht wirksam. Diese Regelungen gelten jedoch nur im Falle von Mietwohnungen, welche einen Bodenbelag standardmäßig vorweisen. Hat ein Mieter auf eigene Faust die Mietwohnung mit einem Bodenbelag versehen, muss er für diesen auch die Kosten übernehmen. Ist der Bodenbelag abgenutzt, muss der Vermieter diesen durch die gleiche Art von Bodenbelag ersetzen, sowie der gleichen Farbe und der gleichen Qualität. Verlegt wird er von Fachleuten.